Medizin & Seele

Ethik im Spital

Im Spital oder in der psychiatrischen Klinik geht es oft um existentielle Fragen: Soll die medizinische Behandlung abgebrochen werden zugunsten einer pflegenden? Wer entscheidet dies? Hier sind Pflegende, Ärzte, die Patienten selbst und Angehörigen gefordert. Wir helfen, den richtigen Entscheid zu finden und erarbeiten mit den Klinikmitarbeitenden tragfähige Grundlagen.

Als Teil des interdisziplinären Teams in den verschiedenen Abteilungen des Krankenhauses beraten wir Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende bei ethischen Fragen rund um Krankheit, Leiden und Sterben:

  • bei Fallbesprechungen im Team
  • bei Einzelgesprächen nach belastenden Situationen
  • in der Aus- und Fortbildung des Personals
  • bei der Erarbeitung von Richtlinien und Grundlagen  

Wir arbeiten nach den Standards der nationalen Ethikkommission sowie dem Kompetenzzentrum Dialog Ethik.

Wir beraten Betroffene und Angehörige bei ethischen Fragen und Entscheidungen: 

  • so lange wie nötig
  • auf Wunsch und Nachfrage
  • im Spital und nach dem Spitalaufenthalt zu Hause

Beispiele für ethische Fragen 

1. Patientenrecht

Beispiel: Ein 70jähriger Patient hat in seiner Patientenverfügung bestimmt: keine Reanimation. In einem psychotischen Schub versucht er, sich die Pulsadern aufzuschneiden.

Unsere Aufgabe: Als Teil der Ethikkommission des Spitals beraten wir das Pflegepersonal, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

 

2. Sterbehilfe und assistierter Suizid

Beispiel: Eine 80jährige, kranke, vor allem einsame und lebensmüde Patientin äussert wiederholt den eindringlichen Wunsch, mit Exit sterben zu wollen. Sie bittet um Unterstützung und Vermittlung. 

Unsere Aufgabe: Wir schaffen gemeinsam mit den Spitalmitarbeitenden Grundlagen zu ethischem Verhalten rund um Sterben und Tod. 

 3. Palliative Care

Beispiel: ein 85jähriger schwer kranker Mann liegt zum 5. Mal in diesem Jahr im Spital. Er selbst äussert dezidiert den Wunsch, sterben zu dürfen und keine weitere Behandlung mehr durchmachen zu müssen. Die Familie kennt ihn als «unermüdliches Steh-auf-Männchen». Für die Familie kommt es deshalb nicht in Frage, die Behandlung abzubrechen.

Unsere Aufgabe: Unter der Leitung des fallführenden Arztes führt der Seelsorger / die Seelsorgerin ein Familiengespräch, um Raum zu schaffen für die richtige Entscheidung. Es gilt, den Wunsch des Vaters zu respektieren, das eigene Verhalten zu reflektieren, aber sich auch mit dem Sterben eines geliebten Menschen auseinanderzusetzen. Wir helfen mit unserer Erfahrung.

Datenschutz

Patienten und Patientinnen im Spital sind datenrechtlich geschützt, das heisst die Spitälern dürfen keine Angaben an Dritte weitergeben. Das wirkt sich auch auf die integrierte Arbeit der Seelsorge in einem Spital aus. Sorgfältig suchen wir gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten des Spitals nach rechtlich tragfähigen Vereinbarungen.

Gerne beraten wir Sie bei Ihnen vor Ort!